Die Compliance-Richtlinien der HÖRMANN Gruppe bilden den gemeinsamen Rahmen für die HÖRMANN Industries GmbH sowie für ihre Tochtergesellschaften und Beteiligungen.

Die Vorstände und Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen sind verpflichtet, diese Leitlinien in ihren Unternehmen so umzusetzen, dass sie dort verbindlich sind. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die jeweils einschlägigen Gesetze und Vorschriften einschließlich dieser Compliance-Leitlinien zu kennen und zu beachten.

1. Anwendungsbereich

Diese Compliance-Richtlinien der HÖRMANN Gruppe bilden den gemeinsamen Rahmen für die HÖRMANN Industries GmbH sowie für ihre Tochtergesellschaften und Beteiligungen (im Folgenden zusammenfassend auch „HÖRMANN Gruppe“ genannt). Die Vorstände und Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen sind verpflichtet, diese Leitlinien in ihren Unternehmen so umzusetzen, dass sie dort verbindlich sind.

Ein persönlich integres Verhalten aller Mitarbeiter ist Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit und ein hohes öffentliches Ansehen der HÖRMANN Gruppe. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die jeweils einschlägigen Gesetze und Vorschriften einschließlich dieser Compliance-Leitlinien zu kennen und zu beachten. Jeder Verstoß hiergegen kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

 

2. Organisation, Führung, Aufsicht

Die hohe Selbstständigkeit in Verbindung mit persönlicher Verantwortung der Geschäftsführer der einzelnen Gruppenunternehmen gewährleisten, dass diese mit hoher Motivation schnell, kompetent und erfolgreich auf die Anforderungen von Markt und Kunden reagieren können. Die hierzu gewählte Führungsstruktur – bestehend aus verantwortlichen Vorständen und Geschäftsführern, die von Aufsichtsräten, Beiräten und der HÖRMANN Industries beraten und überwacht werden – dient einerseits dem Schutz der berechtigten Interessen des Unternehmens und seiner Gesellschafter sowie andererseits einer bestmöglichen Unterstützung des operativen Geschäfts.

 

3. Integrität: Einhalten von Recht und Gesetz sowie internen Regelungen

Die strikte Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der von der HÖRMANN Gruppe für die Mitarbeiter vorgegebenen Regelungen sind Basis des Handelns der Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe. Ein faires, korrektes und rechtlich einwandfreies Verhalten im Geschäftsverkehr mit Kunden, Lieferanten, aber auch zu allen weiteren Geschäftspartnern schafft die Grundlage eines vertrauensvollen Zusammenarbeitens. Die genauen Bestimmungen sind in weiteren verbindlichen Richtlinien der HÖRMANN Gruppe festgelegt.

  1. Gute Geschäftsbeziehungen

  2. Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern

  3. Integrität im Wettbewerb

  4. Integrität im Außenwirtschaftsverkehr

  5. Vermeiden von Interessenkonflikten

HÖRMANN Gruppe – Johann Schmid-Davis CFO
»Wir denken als Familienunternehmen nicht nur in Zahlen, wir denken vor allem an Zukunft, Verantwortung, Solidität, Integrität.«

Johann Schmid-Davis, CFO

HÖRMANN Gruppe – Compliance

4. Unternehmerische Verantwortung

Die HÖRMANN Gruppe ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern bewusst. Hierzu gehört auch die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der sie tragenden Prinzipien. Die HÖRMANN Gruppe und ihre Mitarbeiter achten die persönliche Würde jedes einzelnen Menschen und dulden in den weltweiten Aktivitäten des Unternehmens keine Diskriminierung.

Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung, wegen Religion oder Weltanschauung, Behinderungen oder Alter werden von der HÖRMANN Gruppe nicht toleriert. Dementsprechend sind wir den Menschenrechten und internationalen Standards zum Schutz von Arbeitnehmern verpflichtet. Die HÖRMANN Gruppe ist sich der Knappheit der Ressourcen bewusst und orientiert sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit. Hierzu zählt der verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt ebenso wie Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, die die körperliche und seelische Unversehrtheit der Mitarbeiter gewährleisten.

 

5. Was ist in Zweifelsfällen zu tun?

Sofern Mitarbeiter Zweifel haben, ob ein bestimmtes Verhalten mit diesen „Grundprin­zipien“ im Einklang steht, oder die Vermutung haben, dass eine Unregelmäßigkeit vorliegen könnte, sind sie aufgefordert, dies zur Kenntnis zu bringen. Sie können zum einen intern ihren jeweiligen Vorgesetzten oder den jeweils zuständigen Compliance-Beauftragten benachrichtigen. Die jeweils zuständigen Compliance-­Mitarbeiter der einzelnen Unternehmen der HÖRMANN Gruppe werden mit ihren Kontaktdaten im jeweiligen Unternehmen in der üblichen Weise durch Aushang, E-Mail oder Intranet bekannt gemacht und können zusätzlich bei der jeweiligen Geschäftsführung erfragt werden. Zudem steht den Mitarbeitern auch der Com­pliance-Beauftragte der HÖRMANN Industries zur Verfügung.

Alle Mitarbeiter sind ausdrücklich aufgefordert, von einer dieser Möglichkeiten zur Meldung von Unregelmäßigkeiten Gebrauch zu machen. Kein Mitarbeiter, der Mitteilung macht, muss deswegen ungerechtfertigte Nachteile in irgendeiner Form befürchten, auch dann nicht, wenn sich die Mitteilung letztlich als unbegründet herausstellen sollte.

 

HÖRMANN Gruppe – Satzung

Satzung der HÖRMANN Industries GmbH

Der HÖRMANN Konzern stellt mit der HÖRMANN Industries GmbH und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften den industriellen Teilkonzern der HÖRMANN Gruppe dar. Anbei finden Sie die aktuelle Satzung der Gesellschaft vom 31.3.2017.