Die Compliance-Richtlinien der HÖRMANN Gruppe
Die HÖRMANN Gruppe steht seit über 70 Jahren für ein klares Prinzip: Nachhaltiger Erfolg entsteht, wo ethische Werte und wirtschaftliches Handeln zusammengehen. Das Vertrauen unserer Kunden, Partner und Investoren ist unser wertvollstes Kapital und muss kontinuierlich durch verantwortungsvolles Handeln gesichert werden.
Diese Compliance-Richtlinien sind der verlässliche Kompass für regelkonformes Handeln – sie befähigen jeden, dieses Vertrauen zu wahren und die Integrität unserer Unternehmensgruppe weltweit zu sichern. Das ist die Grundlage für unseren langfristigen Erfolg und unseren Ruf als verlässlicher, ethisch handelnder Partner.
1. Anwendungsbereich
Diese Compliance-Richtlinie der HÖRMANN Gruppe bildet den gemeinsamen Rahmen für die HÖRMANN Holding GmbH & Co. KG und die Hans Hörmann Holding GmbH & Co. KG sowie für deren Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
Diese Compliance-Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe. Sie wird durch verschiedene Richtlinien und Arbeitsanweisungen (im Folgenden: Regelungen) ergänzt. Die Geschäftsleitungen der jeweiligen Gesellschaften sind verpflichtet, diese Regelungen in ihren Unternehmen so umzusetzen, dass sie dort verbindlich sind. Diese Regelungen müssen den Mitarbeitern bekannt und zugänglich gemacht werden. Die Geschäftsleitungen der jeweiligen Gesellschaften haben ebenfalls für eine entsprechende Kommunikation zu sorgen und die Einhaltung der Regelungen zu überwachen. Ein persönlich integres Verhalten aller Mitarbeiter ist Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit und ein hohes öffentliches Ansehen der HÖRMANN Gruppe. Daher ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, die jeweils einschlägigen Gesetze, Vorschriften und internen Regelungen einschließlich dieser ComplianceRichtlinie zu kennen und zu beachten. Jeder Verstoß hiergegen kann zu Schadensersatzforderungen und/oder zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.
»Wir denken als Familienunternehmen nicht nur in Zahlen, wir denken vor allem an Zukunft, Verantwortung, Solidität, Integrität.«
Johann Schmid-Davis, CFO
2. Organisation, Führung, Aufsicht
Die hohe Eigenständigkeit in Verbindung mit der persönlichen Verantwortung der Geschäftsführung der einzelnen Gruppenunternehmen gewährleistet, dass diese mit hoher Motivation schnell, kompetent und erfolgreich auf die Anforderungen von Markt und Kunden reagieren können. Die hierzu gewählte Führungsstruktur – bestehend aus verantwortlichen Vorständen und Geschäftsführern, die von Aufsichtsräten, Beiräten und Gesellschaftsvertretern beraten und überwacht werden – dient einerseits dem Schutz der berechtigten Interessen des Unternehmens, der Mitarbeiter und seiner Gesellschafter sowie andererseits einer bestmöglichen Unterstützung des operativen Geschäfts.
3. Verantwortung und Integrität
Die strikte Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der von der HÖRMANN Gruppe und den einzelnen Gruppenunternehmen für die Mitarbeiter vorgegebenen Regelungen sind Basis des Handelns der Mitarbeiter. Ein faires, korrektes und respektvolles Verhalten im Umgang mit Kollegen, Kunden, Lieferanten, aber auch mit allen weiteren Geschäftspartnern schafft die Grundlage eines vertrauensvollen Zusammenarbeitens. Die genauen Bestimmungen sind in weiteren verbindlichen Regelungen festgelegt.
4. Was ist in Zweifelsfällen zu tun?
Sofern Mitarbeiter Zweifel haben, ob ein bestimmtes Verhalten oder Vorgehen mit gesetzlichen, behördlichen, unternehmensinternen Regelungen, sonstigen Ge- und Verboten oder mit den Werten und Richtlinien der HÖRMANN Gruppe im Einklang steht oder die Vermutung besteht, dass eine Unregelmäßigkeit vorliegen könnte, sind sie aufgefordert, dies zur Kenntnis zu bringen.
Sie können zum einen intern ihren jeweiligen Vorgesetzten oder den jeweils zuständigen Compliance-Beauftragten benachrichtigen. Die jeweils zuständigen Compliance-Beauftragten der einzelnen Unternehmen der HÖRMANN Gruppe werden mit ihren Kontaktdaten im jeweiligen Unternehmen in der üblichen Weise durch Aushang, E-Mail oder Intranet bekannt gemacht und können zusätzlich bei der jeweiligen Geschäftsführung erfragt werden. Zudem steht den Mitarbeitern auch die Stabsstelle Compliance der HÖRMANN Industries GmbH und eine externe Ombudsperson zur Verfügung. Die Kontaktdaten können dem Aushang zum Hinweisgeber- und Beschwerdemanagementsystem oder dem Intranet entnommen werden.
Alle Mitarbeiter sind ausdrücklich aufgefordert, von einer dieser Möglichkeiten zur Meldung von Unregelmäßigkeiten Gebrauch zu machen. Mitarbeiter, die Meldungen abgeben, haben infolge ihrer Meldung keine Nachteile zu befürchten und werden vor Repressalien oder auch entsprechenden Androhungen geschützt. Dies gilt auch dann, wenn sich die Mitteilung trotz besten Wissens und Gewissens letztlich als unbegründet herausstellen sollte.
» Wir denken langfristig – nicht in Quartalen.«
Anna Hörmann, Mitglied der Geschäftsführung