HÖRMANN Vehicle Engineering präsentiert ein innovatives Tragwagenkonzept für die RoLa

Die HÖRMANN Vehicle Engineering GmbH, ein Unternehmen der HÖRMANN Gruppe, präsentierte ein innovatives Tragwagenkonzept für die RoLa (Rollende Landstraße) auf der TRAKO im polnischen Danzig. Die Messe ist nach der InnoTrans die größte Messe für Schienenfahrzeuge und konzentriert sich auf den osteuropäischen Raum. Aussteller zeigen hier moderne Transportsysteme und große zukünftige Investitionen im Sektor.

HÖRMANN Gruppe veröffentlicht Halbjahresbericht 2019

Die Hörmann Industries GmbH (Unternehmensanleihen, WKN: A2TSCH und A2AAZG) hat heute ihren Konzernzwischenabschluss für das erste Halbjahr 2019 veröffentlicht. Der Umsatz stieg in den ersten sechs Monaten 2019 um 4,1 % auf 299,0 Mio. EUR (H1 2018: 287,1 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT**) erhöhte sich um 10,1 % auf 8,7 Mio. EUR (H1 2018: 7,9 Mio. EUR). Der Konzernüberschuss lag mit 4,2 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau (H1 2018: 4,3 Mio. EUR).

Derzeit liegen keine Directors‘ Dealings-Meldungen vor.

Leichtbau-Chassis der HÖRMANN Gruppe für flexiblen Logistikeinsatz

Leichtbau-Chassis der HÖRMANN Gruppe für flexiblen Logistikeinsatz

Die HÖRMANN Vehicle Engineering, ein Unternehmen der HÖRMANN Gruppe, hat im Auftrag der SBB Cargo ein modulares Chassis entwickelt. Dies bietet einen flexiblen Einsatz für diverse Transportaufgaben und Oberbauten mit höheren Nutzlasten. „Dank umfangreicher Fertigungsexpertise gelang es uns, den Strukturleichtbau von Nutzfahrzeugen auf die Schiene zu bringen und damit ein kostengünstigeres Fertigungsverfahren anzuwenden“, sagt Mike Juntke, Projektleiter von HÖRMANN Vehicle Engineering. Erreicht werden konnte dies durch die Nutzung vorhandener Synergien innerhalb der HÖRMANN Gruppe, bestehend aus Produktentwicklung einerseits (HÖRMANN Vehicle Engineering GmbH) und fertigungsgerechter Produktgestaltung andererseits (HÖRMANN Automotive Gustavsburg GmbH).

HÖRMANN Gruppe

HÖRMANN Gruppe stärkt den Geschäftsbereich Communication

Die Hörmann Industries GmbH (Unternehmensanleihe WKN: A2TSCH / ISIN: NO0010851728 ) mit Sitz in Kirchseeon bei München bringt die strategische Neuausrichtung der Unternehmensgruppe weiter voran und eröffnet neue Zukunftsperspektiven für die weitere Entwicklung ihres Geschäftsbereichs Communication.

Funkwerk AG beteiligt sich an der börsennotierten euromicron AG

Die Funkwerk AG (WKN: 575314), eine Beteiligung der Hörmann Industries GmbH (Unternehmensanleihen, WKN: A2AAZG und WKN: A2TSCH), hat heute mit der euromicron AG (WKN A1K030) eine Investorenvereinbarung zur Zeichnung von bis zu rund 28 % der Aktien an der euromicron AG geschlossen. Die Ausgabe der Aktien soll in Form von Barkapitalerhöhungen in zwei Tranchen erfolgen. Der Bezugspreis wurde bei 3,40 EUR je Aktie festgelegt. Die erste Tranche soll unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre im Rahmen einer Privatplatzierung an die Funkwerk AG in Höhe von 10 % des bisherigen Grundkapitals erfolgen. Die zweite Tranche soll zum einen durch Ausübung von Bezugsrechten und zum anderen durch die Zeichnung derjenigen Aktien erworben werden, die nicht von den bisherigen Aktionären der euromicron AG gezeichnet werden. Der Abschluss des Erwerbs der Aktien aus der zweiten Tranche erfolgt nach der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich, die für etwa Mitte August 2019 erwartet wird. Die Gesamtkosten der Transaktion für Funkwerk liegen bei maximal rund 10,3 Mio. EUR.

 

Im Jahre 1955 gründet Dipl.-Ing. Hans Hörmann ein Ingenieurbüro für die Projektierung, den Bau und die Prüfung von Blitzschutzanlagen, bestehend aus dem Gründer und einem weiteren Mitarbeiter. Im Jahre 1956 steigt die Mitarbeiterzahl bereits auf zehn Monteure.

In den Jahren bis 1964 baut der Unternehmensgründer die Produktsegmente konsequent aus und legt den Grundstein für den Bereich Fassadentechnik. Außerdem streckt das Unternehmen erstmals die Fühler in andere Regionen aus. 

1962 wird die HÖRMANN KG in Stade als Partner für Blitzschutz, Trocken- und Fassadenbau im Norden des Landes gegründet.

1965 steigt die Firma in das Sirenengeschäft ein, zunächst als Subunternehmer.

Nach dem raschen Aufstieg in den engen Kreis der Lieferanten für das Bundesamt für Zivilschutz in Bonn entwickelt sich HÖRMANN zum Marktführer für Warnsysteme.

Am Ende der 60er Jahre schafft HÖRMANN durch Elektroinstallationen für das neue VW-Werk in Salzgitter einen ersten Einstieg in den Bereich Industrietechnik.

1970 erfolgt die Gründung der HÖRMANN GmbH Nürnberg für die Planung und den Bau von Trafostationen in Fertigbauweise.

1971 wächst HÖRMANN durch die Entwicklung der netzunabhängigen Pressluftsirene zum Weltmarktführer im Sirenenbau heran.

Die Gründung der HÖRMANN Schwimmbadtechnik erfolgt 1972 – entstanden aus der Idee des unterirdischen Aggregatebehälters der Pressluftsirene. Mehr als 1.000 unterirdische Schwimmhallen wurden in dieser Containerform in Europa ausgeliefert.

Im Jahr 1976 wird der Bereich Sicherheitstechnik entwickelt und aufgebaut zum drittgrößten Anbieter Deutschlands mit Einbruchmelde- und Überwachungsanlagen aus eigener Produktion.

Mit Beginn der 80er Jahre zieht das Unternehmen um an den jetzigen Stammsitz in Kirchseeon bei München. In den folgenden Jahren werden immer mehr Unternehmensteile in eigenständige Gesellschaften ausgegliedert, 1982 etwa der Bereich Fassadenbau.

Mitte der 80er Jahre knüpft die HÖRMANN Gruppe erste gute Geschäftsverbindungen in die DDR über die seit vielen Jahren zum Volkswagenkonzern bestehenden Kontakte.

1987 wird die HÖRMANN Logistik GmbH als Systemhaus für Intralogistiksysteme gegründet.

Im Zuge der Reform der Sirenenwartung und -instandhaltung in Deutschland durch das Bundesamt für Zivilschutz kann Hans Hörmann in zähen Verhandlungen einen großen Teil der Wartungsverträge für HÖRMANN gewinnen.

Mit dem Fall der Mauer brechen für die HÖRMANN Gruppe Jahre besonderen Wachstums an: In Chemnitz kommt es 1989 zur Gründung der HÖRMANN Barkas GmbH, die in kürzester Zeit von 40 auf 200 Mitarbeiter anwächst. 1990 folgt die Gründung von HÖRMANN & Partner in Chemnitz, einem Entwicklungs- und Produktionsbetrieb für Software und elektronische Steuerungen.

Ein Jahr später – 1991 – wird ebenfalls in Chemnitz die ehemalige Hochbauprojektierung Sachsen übernommen und umfirmiert in AIC Architektur- und Ingenieursgesellschaft Chemnitz. Im selben Jahr erfolgt außerdem die Gründung der SITEC Industrietechnologie, ein Maschinenbauer für hochqualifizierte Spezialmaschinen und -produkte.

1992 erfolgen dann die Übernahmen der VacuTec Messtechnik GmbH in Dresden sowie die Übernahme der Funkwerk Kölleda GmbH, die ein Spezialbetrieb für Bahnkommunikation ist.

1993 wird die Rawema GmbH, ein Engineeringunternehmen mit hervorragenden Geschäftskontakten in die Sowjetunion, übernommen. HÖRMANN Rawema bietet hochqualifizierte Ingenieurleistungen für die Fahrzeugentwicklung.

Die Übernahme der ERMAFA GUSS folgt ein Jahr darauf. Das Unternehmen ist Spezialist für Gussprodukte in den Bereichen Chemieanlagen, Schiffbau und Windkraftwerke.

1995 wird die HÖRMANN GmbH & Co. KG Industrietechnik als eigenständige Tochtergesellschaft ausgegründet.

Funkwerk Dabendorf wird 1996 übernommen. Das Unternehmen kann schon bald mit der Einführung eines Verstärkers für mobile Kommunikation in Fahrzeugen einen erheblichen Ausbau der Geschäftsaktivitäten verzeichnen.

1990 arbeiten so viele Menschen bei HÖRMANN, dass ein eigener Zug für den Firmenausflug gebraucht wird.

23. August 1990 • HÖRMANN fährt geschlossen ins Blaue.

Im Jahre 1997 erfolgt die Hereinnahme der Deutschen Beteiligungs AG zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und zur eventuellen Vorbereitung des Börsengangs der HÖRMANN Gruppe.

Zum Abschluss des Jahrtausends arbeiten über 1.000 Mitarbeiter in der Industrietechnik, die sich strategisch mittlerweile auf Dienstleistungen für die Großindustrie verlegt hat und sich zahlreiche Schlüsselprojekte im In- und Ausland sichern konnte.

 

Mit dem Beginn des neuen Jahrtausends beschreitet die Funkwerk AG mit dem ersten Börsengang einer HÖRMANN-Tochter neue Wege. Am 15. November 2000 kommt es zur ersten Notierung an der Frankfurt Wertpapierbörse „Neuer Markt“. In den Folgejahren hat sich die Funkwerk AG durch den gelungenen Ausbau des Portfolios zum Geheimtipp unter Börsianern entwickelt.

Außerdem beteiligt HÖRMANN Industrietechnik die DIW AG – Deutsche Industrie Wartung – mit 25,1 %, um die internationalen Aktivitäten zügig ausbauen zu können.

2001 wird die Funktel GmbH in Salzgitter als Tochter der Funkwerk AG übernommen.

Funktel hat seine Kompetenzen in den Bereichen der innerbetrieblichen mobilen Kommunikation und in Personen-Sicherungssystemen.

Raytek Inc. wächst in 2002 zum Weltmarktführer für tragbare Infrarot-Wärmemessgeräte heran. Außerdem werden im Jahre 2002 die HÖRMANN GmbH & Co. KG Industrietechnik und die HÖRMANN Barkas GmbH zur HÖRMANN Industrietechnik GmbH verschmolzen.

2003 wird der Grundstein für die gruppenübergreifende IMM-Alliance für industrielle Standortdienstleistungen aus einer Hand gelegt.

Hans Hörmann kauft 2004 die von der Deutschen Beteiligungs AG gehaltenen Geschäftsanteile zurück und ist somit wieder alleiniger Eigentümer der Gruppe.

Nicht zuletzt wird im gleichen Jahr das Werk Saarbrücken aus der HÖRMANN Industrietechnik ausgegliedert und zu 100 % übernommen. So entsteht die HÖRMANN Komponentenbau.

Die HÖRMANN Komponentenbau (heute: HÖRMANN Automotive Saarbrücken) sowie die HÖRMANN Presstec (heute: HÖRMANN Automotive St. Wendel) mit den jüngst übernommenen Gesellschaften HÖRMANN Automotive Eislingen, HÖRMANN Automotive Wackersdorf und HÖRMANN Automotive Bielefeld erweitern diesen Bereich nachhaltig und machen die Gruppe zu einem großen Zulieferer der OEM’s im Bereich Nutzfahrzeuge und Landmaschinen.

Zum 50-jährigen Firmenjubiläum 2005 arbeiten bei HÖRMANN mehr als 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an über 60 Standorten auf vier Kontinenten. Außerdem erwirbt das Unternehmen Anteile an der ACP Penzberg GmbH, die im Jahre 2008 komplett übernommen wird.

Ebenfalls 2005 stockt die DIW AG ihren Anteil an der HÖRMANN Industrietechnik auf 49 % auf. HÖRMANN und DIW werden so gemeinsam zu einem der größten Industrieanbieter für technische Dienstleistung in Europa. Drei Jahre später, 2008, übernimmt VOITH – mittlerweile vollständiger Eigner der DIW – die HÖRMANN Industrietechnik zu 100 %.

Von 2006 bis heute erweitert die HÖRMANN Gruppe ihre Aktivitäten im Bereich Automotive nicht nur durch das von MAN übernommene Komponentenwerk ACP in Penzberg (heute: HÖRMANN Automotive Penzberg), sondern auch durch das ab 2007 gemeinsam mit MAN geführte Komponentenwerk in Gustavsburg (heute: HÖRMANN Automotive Gustavsburg).

2005 arbeiten bei HÖRMANN mehr als 4.000 Menschen in an über 60 Standorten auf vier Kontinenten.

2011 wurde Hans Hörmann für seine Verdienste um die deutsche Wirtschaft mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ausgezeichnet. Der damalige Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, überreichte ihm die besondere Ehrung und würdigte sein unternehmerisches Lebenswerk.

Im August 2016 wird in Bánovce nad Bebravou in der Slowakei die HÖRMANN Automotive Slovakia s.r.o. gegründet. Das neue Komponentenwerk des Bereiches Automotive soll bereits im Jahre 2017 nennenswerte Produktionsumfänge produzieren.

2017 wurde die HÖRMANN Finance GmbH, in der die operativen Tochterfirmen der HÖRMANN Gruppe gebündelt sind, in HÖRMANN Industries GmbH umbenannt und wird damit ihrer Aufgabenstellung als Industrieholding auch namentlich gerecht.

Die vorliegenden Leitlinien bilden die Grundlage der Unternehmenskultur der HÖRMANN Gruppe. Ihre Beachtung ist für den Unternehmenserfolg unabdingbar. Sie basieren im Wesentlichen auf folgenden Grundwerten:

  • UNTERNEHMERTUM als gelebte Verantwortung und im Nutzen geschäftlicher Chancen
  • KREATIVITÄT und ein besonderes Maß an Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Einsatz für die Kunden der HÖRMANN Gruppe
  • INTEGRITÄT als Übereinstimmung des Verhaltens der Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe mit diesen Leitlinien

Die Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe leben diese Werte sowohl im täglichen Umgang miteinander als auch in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Dritten.

Compliance Leitlinien

I. Anwendungsbereich

Die vorliegenden „Leitlinien der HÖRMANN Gruppe“ bilden den gemeinsamen Rahmen für die HÖRMANN Holding GmbH & Co. KG sowie für ihre Tochtergesellschaften und Beteiligungen (im Folgenden zusammenfassend auch „HÖRMANN Gruppe“ genannt). Die Vorstände und Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen sind verpflichtet, diese Leitlinien in ihren Unternehmen so umzusetzen, dass sie dort verbindlich sind. Ein persönlich integres Verhalten aller Mitarbeiter ist Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit und ein hohes öffentliches Ansehen der HÖRMANN Gruppe.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die jeweils einschlägigen Gesetze und Vorschriften einschließlich dieser „Leitlinien“ zu kennen und zu beachten. Jeder Verstoß hiergegen kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

II. Organisation, Führung, Aufsicht

Hohe Selbstständigkeit und Verantwortung der Geschäftsführer der einzelnen Gruppenunternehmen gewährleisten, dass sie so mit hoher Motivation schnell, kompetent und erfolgreich auf die Anforderungen von Markt und Kunden reagieren können. Die hierzu gewählte Führungsstruktur – bestehend aus verantwortlichen Vorständen und Geschäftsführern, die von Aufsichtsräten und Beiräten überwacht werden – dient einerseits dem Schutz der berechtigten Interessen des Unternehmens und seiner Eigentümer und andererseits einer bestmöglichen Unterstützung des operativen Geschäfts.

 

III. Integrität: Einhalten von Recht und Gesetz sowie internen Regelungen

Die strikte Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der von der HÖRMANN Gruppe für die Mitarbeiter vorgegebenen Regelungen ist Basis des Handelns der Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe. Ein faires, korrektes und rechtlich einwandfreies Verhalten im geschäftlichen Verkehr gegenüber Kunden, Lieferanten aber auch zu weiteren Parteien schafft die Grundlage eines vertrauensvollen Zusammenarbeitens. Die genauen Bestimmungen sind gegebenenfalls in weiteren verbindlichen Richtlinien der HÖRMANN Gruppe festgelegt.

1. Gute Geschäftsbeziehungen statt Korruption

Gute Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten und auch Wettbewerbern sind eine Voraussetzung für geschäftlichen Erfolg. Die Pflege dieser Geschäftsbeziehungen darf zu keinem Zeitpunkt die Grenzen zu unlauterer Einflussnahme überschreiten: Der Einsatz von Korruption in jeglicher Form zur Durchsetzung geschäftlicher Zwecke ist verboten. Korruption tritt vorrangig als Bestechung bzw. Bestechlichkeit von Amtsträgern wie z.B. Beamten sowie durch Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung bei Nichtamtsträgern auf. Korruption in ihren verschiedenen Formen ist sowohl in Deutschland als auch in fast allen Ländern der Welt per Gesetz unter Strafe gestellt.

Daher darf kein Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder Dritten unzulässige Vorteile anbieten oder verschaffen. Kein Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe darf unzulässige Vorteile fordern oder annehmen. Zuwendungen etwa in Form von Geschenken, Einladungen zu Bewirtungen, Veranstaltungen, Spenden und Sponsoring, die geeignet sein können, geschäftliche Entscheidungen von Partnern zu beeinflussen, können bereits als Korruption ausgelegt werden. Schon der Eindruck einer möglichen Beeinflussung ist zu vermeiden.

2. Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern

Die HÖRMANN Gruppe hat für die Zusammenarbeit mit bestimmten Geschäftspartnern und den damit verbundenen Risiken einen an das Unternehmen angepassten Prozess zur Prüfung, Freigabe und Dokumentation dieser Drittparteien als Standard vorgegeben, der verbindlicher Standard für alle Unternehmen der HÖRMANN Gruppe ist. Die Unternehmen der HÖRMANN Gruppe sind verpflichtet, entsprechende Prozesse einzurichten, die diese Standards erfüllen. Alle Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe sind verpflichtet, diese sogenannte „Geschäftspartner Compliance Prüfung“ vor der Beauftragung beziehungsweise vor der vertraglichen Einbindung solcher Drittparteien durchzuführen. Es gilt hierzu die gesonderte „Richtlinie Geschäftspartner-Integritätsprüfung.“

3. Integrität im Wettbewerb

Die Freiheit des Wettbewerbs wird in Deutschland und in den meisten Ländern weltweit durch strenge Wettbewerbs- und Kartellgesetze geschützt. Es sind insbesondere Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern verboten, die eine Verhinderung oder Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen können mit hohen Freiheitsstrafen bestraft werden. Unzulässig ist ebenfalls, eine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Jede Abstimmung mit Wettbewerbern der HÖRMANN Gruppe, die für den Wettbewerb zwischen der HÖRMANN Gruppe und diesen Unternehmen relevant sein könnte, ist verboten. Die Kartellbehörden – namentlich das Bundeskartellamt – wachen über den Schutz des Wettbewerbs. Dieser Schutz ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung. Eine Bevorzugung eines Lieferanten oder Dienstleisters ohne belegbare und objektive Begründung ist nicht zulässig. Die Vergabe von Aufträgen ist abhängig vom Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens der HÖRMANN Gruppe, das hierfür klare Regelungen im Rahmen der geltenden Gesetze aufstellt.

4. Integrität im Außenwirtschaftsverkehr

Die HÖRMANN Gruppe stellt die Einhaltung aller Vorschriften für die Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen und Informationen gemäß den geltenden gesetzlichen Exportkontrollbestimmungen sicher. Die HÖRMANN Gruppe stellt die Einhaltung der in den meisten Staaten bestehenden gesetzlichen Verbote der Geldwäsche sicher.

5. Vermeiden von Interessenkonflikten

Die Mitarbeiter der HÖRMANN Gruppe sind durch das Arbeitsverhältnis verpflichtet, die Interessen der HÖRMANN Gruppe zu wahren, über Angelegenheiten des Unternehmens Verschwiegenheit zu bewahren und nicht in Wettbewerb zu Unternehmen der HÖRMANN Gruppe zu treten. Bei ihrer dienstlichen Tätigkeit dürfen die Mitarbeiter nicht in einen Konflikt zwischen den Interessen der HÖRMANN Gruppe und ihren eigenen Interessen geraten. Besteht die Möglichkeit eines solchen Konflikts, sind die Mitarbeiter verpflichtet, ihren Vorgesetzten darüber zu informieren.

6. Schutz des Betriebsvermögens und bestimmter Informationen

Den Mitarbeitern der HÖRMANN Gruppe ist das Betriebsvermögen des Unternehmens im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut. Jeder Mitarbeiter ist verantwortlich für den sorgsamen Umgang mit dem Betriebsvermögen und für dessen Schutz. Vertrauliche Informationen des Unternehmens sind im Rahmen der geltenden Gesetze und unter Berücksichtigung gesetzlicher oder behördlicher Offenbarungspflichten zu schützen. Die geltenden gesetzlichen und betrieblichen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten und zur Daten- und Informationssicherheit sind einzuhalten.

IV. Unternehmerische Verantwortung

Die HÖRMANN Gruppe ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern bewusst. Hierzu gehört auch die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der sie tragenden Prinzipien. Die HÖRMANN Gruppe und ihre Mitarbeiter achten die persönliche Würde jedes einzelnen Menschen und dulden in den weltweiten Aktivitäten des Unternehmens keine Diskriminierung.

Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung, wegen Religion oder Weltanschauung, Behinderungen oder Alter werden von der HÖRMANN Gruppe nicht toleriert. Dementsprechend sind wir den Menschenrechten und internationalen Standards zum Schutz von Arbeitnehmern verpflichtet.

Die HÖRMANN Gruppe ist sich der Knappheit der Ressourcen bewusst und orientiert sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit. Hierzu zählt der verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt ebenso wie Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, die die körperliche und seelische Unversehrtheit der Mitarbeiter gewährleisten.

V. Was ist in Zweifelsfällen zu tun?

Sofern Mitarbeiter Zweifel haben, ob ein bestimmtes Verhalten mit diesen „Grundprinzipien“ im Einklang steht, oder die Vermutung haben, dass eine Unregelmäßigkeit vorliegen könnte, sind sie aufgefordert, dies zur Kenntnis zu bringen. Sie können zum einen intern ihren jeweiligen Vorgesetzten oder den jeweils zuständigen Compliance-Beauftragten benachrichtigen. Die jeweils zuständigen Compliance-Mitarbeiter der einzelnen Unternehmen der HÖRMANN Gruppe werden mit ihren Kontaktdaten im jeweiligen Unternehmen in der üblichen Weise durch Aushang, E-Mail oder Intranet bekanntgemacht und können zusätzlich bei der jeweiligen Geschäftsführung erfragt werden.

Alle Mitarbeiter sind ausdrücklich aufgefordert, von einer dieser Möglichkeiten zur Meldung von Unregelmäßigkeiten Gebrauch zu machen. Kein Mitarbeiter, der Mitteilung macht, muss deswegen ungerechtfertigte Nachteile in irgendeiner Form befürchten, auch dann nicht, wenn sich die Mitteilung letztlich als unbegründet herausstellen sollte.